§1 - Zweck der Haus- und Badeordnung
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Delphino Bremervörde.
- §2 - Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
1- Die Haus- und Badeordnung (HBO) sowie die Rutschenbestimmungen sind für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen des Eintrittscoins bzw. mit Zutritt erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit erlassenen Anordnungen an. Hinweisschilder im Bereich der Rutschen weisen auf die ordnungsgemäße Benutzung der Rutschen hin und sind für alle Benutzer verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertag gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2- Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus.
Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung bzw. die Rutschenbestimmungen verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld.
3- Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht.
4- Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der § 4, werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
5- Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z.B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der HBO bedarf.
6- Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriften sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonst nicht badüblichen Zwecken (wie z. B. Erteilung von Kursen oder Schwimmunterricht) sind nur nach der Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.
- §3 - Öffnungszeiten, Preise
1- Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden öffentlich bekannt gegeben oder sind an der Kasse einsehbar.
2- Die Badezone ist 15 min. vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen.
3- Kassenschluss ist 45 min. vor dem jeweiligen Ende der Öffnungszeit.
4- Das Dampfbad und die Rutsche schließen 30 min. vor dem jeweiligen Ende der Öffnungszeit.
5- Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken. Im Dezember wird das Bad vorübergehend für Revisionszwecke geschlossen. Für Sonderveranstaltungen ist eine tageweise Schließung möglich. Die Schließung des Bades / der Teilbereiche wird vorher durch Aushang, Veröffentlichung im Internet oder über die Tagespresse bekannt gegeben.
6- Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei der Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
7- Bei Gewitter bleiben Freibad und Rutsche geschlossen.
8- Erworbene Eintrittscoins oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
9- Der beim Erwerb einer Zutrittsberechtigung (Eintrittscoins) ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.
- §4 - Zutritt
1- Der Besuch des Betriebes steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.
2- Jeder Nutzer muss im Besitz eines gültigen Eintrittscoins oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe des Coins oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.
3- Der Zutritt ist nicht gestattet für:
a- Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
b- Personen, die Tiere mit sich führen,
c- Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes
(im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden
oder Hautausschlägen bzw. sonstigen übertragbaren Hautkrankheiten leiden.
Personen, die auf Grund ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung nicht in der Lage sind, die Einrichtungen des Bades ohne Unterstützung oder Hilfe Dritter zu nutzen, ist der Zutritt und der Aufenthalt im Bad nur gemeinsam mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet, welche zu jedem Zeitpunkt die erforderliche Personensorge und die Einhaltung der Haus- und Badeordnung sicherstellt.
Dies gilt insbesondere für Gäste, die der Personensorge durch einen Betreuer unterliegen sowie für Minderjährige, die noch nicht in der Lage sind, die Verhaltensanforderungen nach dieser Haus- und Badeordnung zu erkennen oder umzusetzen. Kindern unter 7 Jahren ist die Benutzung des Bades nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson gestattet. Ab dem 8. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist der alleinige Aufenthalt im Bad nur gestattet, wenn die Person mindestens im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze ist. Im Zweifelsfall ist ein Personaldokument vorzulegen. Steht eine erforderliche Begleitperson nicht zur Verfügung oder kann in Zweifelsfällen die Erforderlichkeit nicht geklärt werden, kann der Zutritt zum Bad verweigert oder deren weitere Nutzung untersagt werden.
4- Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsnachweises für die entsprechende Leistung sein. Wird eine falsche Preiskategorie gelöst, fällt ein Verwarngeld in Höhe von € 40,00 an. Bei einem zweiten Verstoß wird Hausverbot erteilt. Systembedingte Änderungen bleiben vorbehalten.
- §5 - Verhaltensregeln
1- Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.
2- Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
3- Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen anderer Gäste kommt.
4- Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.
5- Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.
6- Zerbrechliche Behälter oder Verpackungen dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badbereich nicht benutzt werden.
7- Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
8- Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
9- Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhallen nicht mit Straßenschuhen betreten. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.
10- Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei nicht zweckentsprechender Nutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den Schaden.
11- Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
12- Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt.
13- Garderobenschränke und / oder Wertfächer stehen dem Gast nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
14- Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.
- §6 - Haftung
1- Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
2- Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen gesperrt teilweise ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
3- Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
4- Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und / oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und / eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.
5- Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
6- Die Benutzung der Rutsche „BlueFlash“ erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder bis 6 Jahre dürfen nur mit einem Erwachsenen rutschen. Nur erlaubte Rutschhaltungen sind zulässig. Es gelten die Rutschenbestimmungen (s. § 2 Abs. 2).
- §7 - Allgemeine Verhaltensregeln
1- Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobenschrankes / Wertfaches und für die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Für in Verlust geratene Schlüssel ist ein Betrag von € 20,00 zu entrichten. Der Verlierer erhält den Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird.
2- Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badekleidung gestattet.
3- Das Springen von der Sprunganlage im Freigelände des Delphino geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
a- der Sprungbereich frei ist,
b- nur eine Person das Sprungbrett betritt.
Ob eine Anlage zum Springen freigegeben ist, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal.
4- Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches im Freigelände des Delphino sind untersagt.
5- Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.
6- Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus. Der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen.
Diese Anlagen dürfen nur nach der Freigabe durch das Personal genutzt werden.
7- Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett / die Plattform betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden.
8- Wasserrutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt, der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden.
9- Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräte) sowie großen Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
Bremervörde, im Juni 2025
Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH